Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
SiKon GmbH
Herbergstrasse 13
80995 München

Stand: 01.08.2014


§ 1 Geltung der Bedingungen (1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der SiKon GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen SiKon GmbH und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss


(1) Die Angebote der SiKon GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Technische Verbesserungen und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Verträge kommen zustande wenn, sie schriftlich oder per Fax bestätigt werden oder dadurch, dass SiKon GmbH mit der Ausführung bestellter Leistungen beginnt. Auftragsergänzungen oder Abänderungen bedürfen der Schriftform.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(3) Die Angestellten der SiKon GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

(4) Mit Auftragsbestätigung gewährleistet der Besteller, dass Rechte Dritter, behördliche Maßnahmen u.a. nicht entgegenstehen. Der Besteller garantiert, dass er Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsrechte ist, die für die vermietete Leistung erforderlich sind. Werden Rechte Dritter verletzt, so stellt der Besteller die SiKon GmbH von jeglicher Inanspruchnahme von Seiten des Dritten frei. Der Besteller trägt darüber hinaus die Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese notwendigerweise für SiKon GmbH entstehen.

§ 3 Preise


(1) Es gelten grundsätzlich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, die bei Vertragsabschluß gültigen Listenpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Lager, ausschließlich Versand, Transport, Versicherung und Verpackung. Zusätzliche Leistungen (z. B. Montage, Verbrauchsmaterialien, etc.) Werden gesondert berechnet.

(2) Soweit Preise nach Laufzeit der Geräte berechnet werden, ist der von der SiKon GmbH festgestellte Wert des Gerätes bei Rückgabe bzw. Projektende maßgeblich.

(3) SiKon GmbH ist berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller Selbst eine Versicherung in angemessener Höhe nachweislich abgeschlossen hat. Versicherungsnachweise des Bestellers sind bis Mietbeginn beim SiKon GmbH schriftlich zu hinterlegen, spätere Versicherungsnachweise werden nicht anerkannt. Die Versicherung kann von der SiKon GmbH auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Lieferzeit, Rücklieferung


(1) Die Lieferfrist gilt nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung der bei Vertragsschluss noch offenen technischen Fragen und vor Eingang der vom Besteller zu beschaffenen Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund Ereignissen, die SiKon GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der SiKon GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat SiKon GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

(3) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der SiKon GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Dazu gehört auch, dass der Besteller alle bereits gestellten und fälligen Rechnungen bezahlt hat.

(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist SiKon GmbH berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen.

(5) Die Rücklieferung der gemieteten Geräte hat an dem Tag, der im Lieferschein eingetragen ist, bis 10.00 Uhr vormittags zu erfolgen. Bei verspäteter Rücklieferung ist SiKon GmbH berechtigt, die Verlängerung des Mietzeitraumes zu unrabattierten Listenpreisen dem Besteller in Rechnung zu stellen. Bei nicht ordnungsgemäßer Rücklieferung der Geräte (nicht aufgerollte Kabel, verschmutzte Geräte etc.) berechnet SiKon GmbH den ihr entstehenden Arbeitsaufwand an den Besteller weiter.

§ 5 Zahlungen, Rabatte


(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der SiKon GmbH 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Skontoabzug bedarf einer gesonderter Vereinbarung. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, betreibt die SiKon GmbH das vereinfachte Mahnverfahren.

(2) Gerät der Besteller in Verzug, so ist SiKon GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. SiKon GmbH behält sich vor, höhere Zinsen zu verlangen. Gewährte Rabatte verfallen ersatzlos bei Überschreitung des Zahlungszieles.

(3) Bei Neukunden oder wenn SiKon GmbH Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so ist SiKon GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. SiKon GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(4) Der Besteller ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

(5) Gewährte Firmenrabatte aus früheren Angeboten oder Rechnungen sind nicht bindend für die aktuelle Rabattgewährung.

§ 6 Rücktritt


(1) Der Besteller kann jederzeit von seinem Auftrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei SiKon GmbH.

(2) Bei Rücktritt kann SiKon GmbH angemessenen Ersatz für die entstandenen Vorbereitungen verlangen. Bei Rücktritt ab 10 Kalendertagen vor Mietbeginn verlangt SiKon GmbH 55% der Gesamtvergütung, ab 3 Kalendertagen 80 %. SiKon GmbH behält sich vor, höheren Ersatz zu verlangen, wenn nachgewiesen werden kann, dass höhere Kosten für SiKon GmbH entstanden sind.

§ 7 Außerordentliche Kündigung


(1) Unbeschadet der in § 6 getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von der SiKon GmbH zusätzliche Leistungen zu erbringen sind.

(2) SiKon GmbH ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers eintritt, insbesondere wenn er den Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist.

§ 8 Gewährleistung


(1) Die Gewährleistungspflicht für offensichtliche Mängel der Ware entfällt, wenn der Besteller die Ware nicht unverzüglich nach Erhalt untersucht und den Mangel der SiKon GmbH unverzüglich anzeigt. Rügen bedürfen der Schriftform.

(2) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritten, normale Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel.

§ 9 Haftungsbeschränkung


(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Geschäftsführer, seine Mitarbeiter als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt


(1) Alle verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SiKon GmbH

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit


(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht. Solche sind in gültige Regelungen umzudeuten, die dem wirtschaftlichen Sinn entsprechen.



Stand: 01.08.2014


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